PostPosted: Tue Oct 20, 2009 9:33 pm Post subject: Künftig Probleme bei gemeinsamen Ausfahrten? Reply with quote
Das OLG Brandenburg hat in einem Berufungsurteil vom vom 07.06.2007 festgestellt, dass das Fahren im Pulk dazu führen kann, dass die Teilnehmer damit einen gegenseitigen Haftungsausschluss vereinbaren.
Das soll auf deutsch folgendes heißen:
Wenn man im Pulk fährt (egal, ob als Stammtisch, MC oder ein paar Freunde), der erklärt durch dieses Verhalten, dass er für den Fall, dass es zwischen den Beteiligten zu einem Unfall kommt, keiner dem anderen gegenüber haftet, denn beim Fahren im Pulk werden weder seitlich noch nach vorne die erforderlichen Sicherheitsabstände eingehalten.
Kommt es hier zu einem Unfall, können Schäden eines Betroffenen weder bei einem vermeintlichen Verursacher noch dessen Versicherung geltend gemacht werden, den man begab sich ja durch das Fahren im Pulk bewusst in diese zusätzliche Gefährdung.
Das OLG Brandenburg sah im vorliegenden Fall das ganze noch gravierender, da es hierbei auch noch im ein gemeinsames "Rasen" gehen sollte, d.h. es wurde von vornherein das Fahren einer Art von Rennen vereinbart unter Missachtung der StvO.
Die Tendenz des Haftungsausschlusses ist aber aus dem Urteil auch schon bei der gemeinsamen Ausfahrt zwecks Erreichung eines gemeinsamen Ziels abzulesen, wenn die entsprechenden Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden. Insbesondere das versetzte Nebeneinanderfahren wird hier angesprochen.
Wer das Urteil zur Gänze lesen will, findet es unter
http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/me ... 209-06.pdf
Vielleicht kann sich da mal ein Rechtskundiger mit der Thematik beschäftigen und da ein bisschen mehr Klarheit schaffen, wie es denn für normale Clubausfahrten aussieht?
Das beträfe ja auch die Sternfahrt, Behindertenausfahrten etc.
mfg fritz